Der clevere Vermögensschutz mit System!

 

Seit dem 01.01.2024 gilt das überarbeitete Lastenausgleichsgesetz. Welche Folgen kann das für Sie haben, welche Konsequenzen drohen?

 

Immer mehr Immobilienbesitzer beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Sie Ihre Immobilien vor Zwangsmaßnahmen schützen können.

 

Aufgrund des Freundschafts-, Handels-, und Schifffahrtsvertrags aus dem Jahr 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, bietet die Gründung einer amerikanischen LLC den maximalen Schutz vor einem Lastenausgleich.

 

Artikel V Absatz 4 des Vertrags, der von Dr. Konrad Adenauer (Bundeskanzler der BRD) und John Foster Dulles (US-Präsident) unterzeichnet wurde :

„Eigentum von Staatsangehörigen oder Gesellschaften des einen Vertragsteils darf in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nur zum allgemeinen Wohl, unter Gewährung einer gerechten Entschädigung und der Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, enteignet werden. Die Entschädigung muss dem Wert des entzogenen Eigentums entsprechen, sie muss tatsächlich verwertbar sein und ohne unnötig Verzögerung geleistet werden. Spätestens im Zeitpunkt der Enteignung muss in angemessener Weise für die Festsetzung und Leistung der Entschädigung Vorsorge getroffen sein.“

 

Welche Vorteile durch die Gründung einer amerikanischen LLC entstehen:

  • maximaler Schutz vor Lastenausgleich (durch den Vertrag von 1953 Artikel V Absatz 4)
  • kein Systemrisiko in Deutschland
  • keine Schenkungs- und Grunderwerbssteuer, da transparente Übertragung (steuerrechtliche Übertragung an sich selbst)
  • keine gesetzlich vorgeschriebene Eintragung im Handelsregister bei vermögensverwaltender LLC nötig
  • somit nur dem Notar und ggf. dem Finanzamt (bei Immobilienvermietung) in Deutschland bekannt
  • weitere geltende Steuerfreiheit nach 10 Jahren, da keine Spekulationssteuer vorliegt
  • schnelle Gründung in 2–3 Wochen, mit apostillierten Dokumenten
  • es entstehen geringe Gründungskosten und auch geringe laufende Kosten
  • weitere Buchhaltung durch Ihren Steuerberater möglich, da die LLC steuerrechtlich wie Personengesellschaft gehandhabt wird
  • Amerikanische Entitäten (Personen und Unternehmen) sind nach deutschem Recht voll rechts- und grundbuchfähig

Da bei einer Zwangshypothek oder der Abgabe von Vermögen keine Entschädigung vorgesehen ist, ist durch diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag ein Lastenausgleich nicht mehr darstellbar.

 

Der Freundschaftsvertrag schließt US-Körperschaften (Gesellschaften) ein und stellt keine Anforderungen an deren Besitzer. Somit können sich auch 100 % deutsche Besitzer einer unter US-Recht gegründeten Firma, berechtigte Hoffnung auf einen maximalen Enteignungsschutz machen.

 

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